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Schulunfall

Alle Schüler*innen sind im Unterricht, auf dem Schulweg und bei Schulveranstaltungen bei der Unfallkasse NRW versichert. Sollte während einer Schulveranstaltung ein Kind krank werden oder ein Unfall passieren, werden die Eltern umgehend benachrichtigt und gebeten, das Kind abzuholen. Die Eltern werden gebeten auf einem Notfallbogen auch alternative Personen anzugeben, falls sie verhindert sind. Falls die Verletzung so stark ist, dass ein Arzt aufgesucht werden muss, muss die Verletzung als Schulunfall beim Arzt benannt werden. Wenn ein Kind unverzüglich zum Arzt oder Krankenhaus transportiert werden muss, wird es von einem Elternteil oder Kollegiumsmitglied begleitet.